Liebe Kunden und Besucher des Notariats,
gemäß den Bestimmungen der „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)“ halten wir trotz der aktuellen Entwicklung den Betrieb des Notariats fast unverändert aufrecht. Denn Notartermine und die Anreise zu solchen ist von dem in § 3 der vorgenannten Rechtsverordnung enthaltenen Verbot des Aufenthalts und von Ansammlungen im öffentlichen Raum ausdrücklich ausgenommen. Im Wortlaut ist Folgendes geregelt:
„Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt sind. Dies sind insbesondere solche der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Notare sowie anderer Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die Letztgenannten, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen.“
Damit wir den Betrieb auch wirklich aufrechterhalten können, benötigen wir jedoch Ihre Mithilfe. Wir bitten um Verständnis, dass Sie – falls eines der nachgenannten Kriterien auf Sie zutrifft – das Notariat nicht mehr betreten dürfen.
Aus diesem Grund wird ab sofort Personen,
- die Symptome einer Erkrankung zeigen,
oder
- die innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten,
oder
- die sich innerhalb der jeweils letzten 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet nach der aktuellen Definition des Robert-Koch-Instituts (z.B. im Elsass) aufgehalten haben,
der Zutritt zu unseren Räumlichkeiten verwehrt.
Wir bieten Ihnen aber ebenfalls ab sofort folgende Alternativen an:
- Besprechungstermine können statt im Notariat vor Ort auch am Telefon durchgeführt werden;
- Unterschriftsbeglaubigungen können nach telefonischer Vereinbarung vor den Räumlichkeiten erfolgen;
- da bei vielen Geschäften eine Vertretung möglich ist, bieten wir Ihnen an, sich bei der Beurkundung von unseren Mitarbeitern vertreten zu lassen und das Geschäft lediglich nachträglich durch Unterschriftsbeglaubigung zu genehmigen. Dies geht allerdings insbesondere nicht bei Verbraucherverträgen (z.B. Bauträgerkaufverträge).
Wenden Sie sich bitte hierzu vorab telefonisch an unsere Mitarbeiter.
Schließlich bitten wir Sie darum, das Notariat künftig nur noch nach Terminvereinbarung zu betreten und keine urkundsfremden Personen mehr zum Beurkundungstermin mitzubringen.
Gute Gesundheit wünscht Ihnen
Notar Kleiderman mit seinem Team